Schlosswache Zerbst

allgemeine Geschäftsbedingungen





1. Durch verbindliche Bestellung eines Zimmers oder dessen kurzfristige Bereitstellung kommt der Vertrag zustande.

2. Der Vertrag gilt für den jeweiligen Gast - auch in Mehrzahl - der Pension und verpflichtet diesen sowie diejenigen Kunden, die eine Buchung vorgenommen haben, ohne selbst Gast der Pension zu sein. Hat ein Kunde für einen Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber mit dem Gast als Gesamtschuldner.

3. Der Gast ist verpflichtet, bei seiner Ankunft oder vorab den Meldeschein auszufüllen.

4. Hat der Gast eine Unterkunft für mehrere Tage reservieren lassen und reist er nicht am vorgesehenen Tage an, geht der Hotelier davon aus , dass der Gast / Kunde von der bestätigten Reise zurückgetreten ist, wenn er weder eine spätere Anreise mitgeteilt hat, noch spätestens bis 22.00 Uhr des gleichen Tages eintrifft.

5. Das / die Zimmer sind am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. Sorgt der Gast nicht dafür, dass das / die Zimmer zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, indem er räumt und die Rechnung begleicht, kann der Hotelier den vollen Preis für den weiteren Tag fordern.

6. Sagt der Gast rechtzeitig das angemietete Zimmer ab, so entstehen dem Gast keinerlei Kosten. Hierunter fallen mündliche sowie alle schriftlichen Buchungen, die mindestens 14 Tage vorher storniert werden. Storniert der Gast seine zugesagte Buchung,(er hat unsere Buchungsbestätigung nicht widersprochen), 4 Wochen vor Reiseantritt so stehen dem Vermieter 50% der angefallenen Aufenthaltskosten zu. Geht dem Vermieter die Stornierung innerhalb der letzten 14 Tage zu und das Zimmer kann nicht anderweitig vermietet werden, dann stehen dem Vermieter 90% der Aufenthaltskosten zu.

7. Die Pensionsordnung wird in den vorstehenden Vertrag einbezogen und ist für alle Gäste verbindlich. Bei groben Verstößen gegen die Pensionsordnung ist eine außerordentliche Kündigung möglich.

8. Der Gast hat eine besondere Obhutspflicht gegenüber sämtlichen Einrichtungsgegenständen der Pension und hat desselben im Rahmen der überlassenen Unterkunft für schonende Behandlung zu sorgen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Zimmers steht dem Hotelier ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Grundsätzlich darf der Pensionsgast in seinem Zimmer keinen Besuch empfangen. Unzulässig ist auch das Übernachten anderer als der dem Hotelier gemeldeten Personen. Partys und Feierlichkeiten sind grundsätzlich verboten.

9. Tiere dürfen nicht mit ins Zimmer genommen werden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung.

10. Soweit dem Gast Mängel, insbesondere im Bereich des Zimmers auffallen, sind diese unverzüglich anzuzeigen, damit der Hotelier die Gelegenheit hat, angezeigte Mängel kurzfristig zu beheben. Ein Mangel, der erst bei Abreise geltend gemacht wird, führt nicht zu einer Minderung des Zimmerpreises, wenn dieser Mangel dem Hotelier nicht bekannt war.

11. Der Gast ist haftbar für die von ihm am Hotelinventar angerichteten Schäden.

12. In der ganzen Pension ist Rauchen verboten. Nichtbefolgung dieser Vorschrift droht eine Strafgebühr in Höhe von 50 Euro.

13. Im Zimmer ist aus Rücksicht auf den Brandschutz der Gebrauch von Wärmedecken, Bügeleisen und anderer ähnlicher Elektrogeräte, die die Zimmereinrichtung nicht bieten, verboten.

14. Der Hotelier hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. Für den Fall der Stornierung der Buchung ist der Kunde/Gast zur Zahlung der Stornogebühren verpflichtet.

15. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal Arrangements werden nicht zurückvergütet.

16. Störung an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.

17. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort